Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zu Gunsten des Kaders der Firma und der wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod oder Invalidität.
Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung ebenfalls das Kader der ehemals wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Auszug aus der Stiftungsurkunde
Winterthur, 16. März 2007