2022 |
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2021 |
- Erstmalige Auszahlung einer Zusatzverzinsung für Versicherte und einer Zusatzzahlung für Rentnerinnen und Rentner gestützt auf das 2019 eingeführte Beteiligungsmodell
- Abschluss der schrittweisen Senkung des SVE-Umwandlungssatzes von 5,8% (2016) auf 4,8%
- Einführung Versichertenportal myPKSVE
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2020 |
- 100-jähriges SVE-Jubiläum, Herausgabe einer Jubiläumsschrift und frischer Auftritt mit neuem Logo
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2019 |
- Pensionskassenöffnung als Gemeinschaftseinrichtung für Drittfirmen und Einführung der neuen Vorsorgepläne SVE Basis, Medium und Premium
- Verabschiedung Grundsätze Nachhaltigkeit (ESG)
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2018 |
- Auszeichnung mit dem IAZI Real Estate Award 2018, Kategorie «Best Pension Fund Portfolio»
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2012 |
- Einführung der SVE-Sparpläne für Versicherte
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2005 |
- Inkrafttreten der 1. BVG-Revision
- Verbesserung der Leistungen bei SVE unter anderem mit Ermöglichung der Kapitaloption zu 100%, Erhöhung des Pensionsalters von Frauen auf 64 und Einführung einer Rente für Wittwer
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2001 |
- Teilöffnung der SVE für ehemalige Sulzer-Firmen, nachdem der Konzern grosse Bereiche ausgegliedert hatte
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2000 |
- Einführung der Wahloption 60% oder 100% Ehegattenrente bei Pensionierung und Gleichstellung der Leistungen bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften wie die Ehegattenleistungen
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1997 |
- Fusion aller Vorsorgeeinrichtungen im Sulzer Konzern und Namensänderung zur Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE)
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1995 |
- Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat
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1990 |
- Einführung der vollen Freizügigkeit
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1985 |
- Einführung des BVG per 1. Januar 1985
- Fusion der «Werkpensionskasse» mit der «Angestelltenversicherung» zur «Pensionskasse der Gebrüder Sulzer» und Gründung der «BVG-Normkasse». Die «Pensionskasse der Gebrüder Sulzer» und die «BVG-Normkasse» bilden zusammen die «Vorsorgeeinrichtung Sulzer»
- Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen der ehemaligen «Angestelltenversicherung» von 60 auf 62 Jahre
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1984 |
- Integration der «Werkfürsorge» in die «Werkpensionskasse»
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1960 |
- Gründung der «Werkpensionskasse» und Einführung von Beiträgen durch Arbeiter und Renten statt Abfindungen für Witwen ab 40 Jahren oder mit Kindern, nach mindestens fünf Dienstjahren des verstorbenen Ehemanns
- Die «Werkfürsorge» bleibt mit schlechteren Leistungen bestehen für Arbeiter, die keine Beiträge zahlen wollen
- Einführung der Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz
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1957 |
- Herabsetzung des AHV-Alters für Frauen von 65 auf 63 Jahre
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1956 |
- Einführung der vollen Auszahlung der Pensionskassen-Rente ohne Kürzung durch die AHV-Rente
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1955 |
- Einführung neuer Richtlinien für die «Arbeiterfürsorge» und Umbenennung in die «Werkfürsorge»
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1948 |
- Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz
- Einführung von Beiträgen durch Angestellte
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1920 |
- Die Gebrüder Sulzer Aktiengesellschaft in Winterthur gründete die «Angestelltenversicherung» für Angestellte im Monatslohn und die «Arbeiterfürsorge» für Arbeiter im Stundenlohn
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