Wenn Ihr Leben eine neue Richtung einschlägt, hat dies oft Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorgesituation. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Folgen der Veränderungen abzuschätzen und zur richtigen Zeit, das Richtige zu tun.
Wenn Ihr Leben eine neue Richtung einschlägt, hat dies oft Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorgesituation. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Folgen der Veränderungen abzuschätzen und zur richtigen Zeit, das Richtige zu tun.
Ist Ihr neuer Arbeitgeber der SVE angeschlossen? Dann geniessen Sie die Sicherheit und die Leistungen unserer renommierten Schweizer Pensionskasse.
Für den Austritt aus der SVE gibt es zwei Gründe: Ihr Arbeitsverhältnis endet oder das Jahressalär fällt unter die SVE Eintrittslimite.
Warum Sie heiraten oder eine Partnerschaft eintragen lassen, ist Ihre Privatsache. An welchem Tag dies geschieht, sollte die SVE allerdings wissen.
Ohne vertragliche Regelungen haben Unverheiratete im Todesfall Ihres Lebenspartners schlechte Karten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, dass Ihr Lebenspartner einem Ehegatten gleichgestellt wird, wenn Ihnen etwas passiert.
Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die Errungenschaften aus der beruflichen Vorsorge geteilt.
Was Sie mitbringen an Ihre neue Stelle, ist nicht nur Motivation und Können – sondern immer auch Ihr Guthaben der 2. Säule.
Manchmal gehen Pläne nicht auf. Nach einer Kündigung oder wenn es mit einer Neuanstellung nicht gleich klappt, helfen wir Ihnen, die Anschlusslösung für Ihr Altersguthaben zu organisieren.
Lohnänderungen haben immer eine Auswirkung auf die berufliche Vorsorgesituation. Und dies nicht nur, wenn Ihr Gehalt künftig tiefer ausfällt.
Mal für ein paar Wochen oder Monate unbezahlt raus aus dem Arbeitsalltag? Immer häufiger wird bei Arbeitgebern gefragt, ob dies möglich wäre.
Änderungen der Lohnzahlungen vor der Pensionierung können die Vorsorgesituation massiv verschlechtern. Etwa beim reduzierten Pensum ab Alter 58 oder besonders drastisch bei Entlassung.
Beim Erwerb von Wohneigentum müssen mind. 20% des Kaufpreises als Eigenkapital vorhanden sein.
Wer der Schweiz endgültig den Rücken kehren will, kann die Barauszahlung des Guthabens der Pensionskasse in Betracht ziehen.
Beim Eintritt von Invalidität darf jede in der SVE versicherte Person auf ein stabiles Auffangnetz vertrauen.
Stirbt ein Versicherter vor oder nach der Pensionierung, so wird an berechtigte Nahestehende eine lebenslange Rente und teilweise ein Todesfallkapital bezahlt.
Hilfe in jeder Lebenssituation. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.