Stellenwechsel
Wechsel der Pensionskasse angesagt

Was Sie mitbringen an Ihre neue Stelle, ist nicht nur Motivation und Können – sondern immer auch Ihr Guthaben der 2. Säule. Die Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.

Wissenswertes zum Thema
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8400 Winterthur

Direkte Ansprechpersonen
Telefon +41 52 262 43 00
info@sve.ch


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