Versicherte erhalten jeweils zu Jahresbeginn ihren persönlichen Versicherungsausweis, auch Vorsorgeausweis genannt. Zum besseren Verständnis haben wir weiter unten auf dieser Seite ein Muster eines Versicherungsausweises mit den entsprechenden Begriffserklärungen abgebildet.
Erklärung zu den Leistungen
Im Vorsorgereglement sowie im Vorsorgeplan des jeweiligen Firma (Basis Plan, Medium Plan, Premium Plan oder Classic Plan) sind die Leistungen geregelt. Im Vorsorgeplan ist beispielsweise aufgeführt, wie hoch die Sparbeiträge sind, was die Erhöhung der Altersguthabens im Vergleich zum Vorjahr erklärt.
Handlungsempfehlung für Versicherte
Wir empfehlen allen Versicherten, ihr aktuelles Einkommen und die projizierte Rente in regelmässigen Abständen zu prüfen und die Entwicklung des Altersguthabens im Auge zu behalten. Wer die prognostizierte Rente erhöhen möchte, kann entweder den Sparplan wechseln oder freiwillige Einlagen leisten. Positiver Nebeneffekt: Freiwillige Einlagen sind wie bei der Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt. Wie sich ein Sparplan-Wechsel oder eine freiwillige Einlage auf das Altersguhaben auswirkt, kann im Versichertenportal mypk.SVE.ch ganz einfach simuliert werden.
Bei Fragen steht allen Versicherten eine persönliche Ansprechperson zur Seite, die Kontaktangaben sind oben rechts auf dem Versicherungsausweis ersichtlich.