Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer
Der Anlage-Ausschuss setzt sich aus 6 Vertretern des Stiftungsrates zusammen, wobei die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte stellen.
Der Präsident des Stiftungsrates ist von Amtes wegen Mitglied des Anlage-Ausschusses. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen teil.
Der Anlage-Ausschuss und dessen Präsident werden vom Stiftungsrat gewählt.
Der Anlage-Ausschuss kann weitere Fachspezialisten zuziehen.
Die Amtsdauer des Anlage-Ausschusses beträgt 4 Jahre.
Die Mitgliedschaft im Anlage-Ausschuss wird vor Ablauf einer Amtsdauer beendet, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Mitglied des Anlage-Ausschusses aufgelöst wird oder wenn das Mitglied aus anderen
Gründen vorzeitig zurücktritt. An seine Stelle tritt bis Ende der Amtsdauer ein Ersatzmann, der unter Beachtung der paritätischen Zusammensetzung bestimmt wird.
Konstituierung, Einberufung, Beschlussfassung
Der Anlage-Ausschuss konstituiert sich selbst. Er tagt vierteljährlich. Er muss auch einberufen werden, wenn es mindestens 2 Mitglieder verlangen.
Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Präsidenten 10 Arbeitstage im Voraus unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Traktandenliste. Jedes Mitglied des Anlage-Ausschusses kann bis 5 Arbeitstage vor der Sitzung eine Erweiterung der Traktandenliste verlangen.
Der Anlage-Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens je 2 Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Der Präsident stimmt mit.
Zirkularbeschlüsse sind zulässig, sofern sie einstimmig gefasst werden.
Alle Beschlüsse des Anlage-Ausschusses werden in einem Protokoll festgehalten und dem Stiftungsrat (inkl. Suppleanten) zugestellt. Zirkularbeschlüsse werden ins Protokoll der nächstfolgenden Sitzung aufgenommen.
Aufgaben und Befugnisse
Umsetzung der Anlagestrategie
Der Anlage-Ausschuss
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ist für die Realisierung der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagestrategie innerhalb der strategischen Bandbreiten verantwortlich. Er bestimmt die taktische Gewichtung zwischen den Wertschriften (inkl. Liquidität), Hypotheken und Liegenschaften und ist für die Koordination zwischen den Anlagen in diesen Segmenten verantwortlich.
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beurteilt die aktuelle Entwicklung der Wertpapiermärkte und die Situation auf dem Liegenschaften- und Hypothekarmarkt und legt die jeweilige taktische Vermögensstruktur auf Antrag der Anlagenverwaltungen fest.
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prüft das Jahresbudget (Vermögensstruktur und Ertragsbudget) auf dessen Übereinstimmung mit den Vorgaben und unterbreitet es dem Stiftungsrat.
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erstattet periodisch Bericht an den Stiftungsrat über seine Tätigkeit, insbesondere über die Anlagetätigkeit und den Anlageerfolg auf den Stufen Portfolios, Anlagekategorien und Gesamtvermögen.
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beurteilt die Jahresrechnung der einzelnen Anlagenverwaltungen und vertritt sie gegenüber dem Stiftungsrat.
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konkretisiert die in den «Richtlinien für die Bewirtschaftung der einzelnen Anlagekategorien» (Anhang 2, Anlagereglement) aufgestellten Kriterien zur Qualitätssicherung und Risikokontrolle.
Überwachung der Anlagestrategie
Der Anlage-Ausschuss überwacht periodisch die Einhaltung der Anlagerichtlinien sowie der Anlageresultate. Dazu hat der Anlage-Ausschuss quartalsweise insbesondere folgende Überwachungsinhalte zu überprüfen:
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Vermögensstruktur, gegliedert nach Anlagekategorien (inkl. Derivate) und Vergleich mit Anlagestrategie und taktischen Bandbreiten
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Einsatz der derivativen Instrumente gemäss besonderem Bericht
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Anlagerendite des Gesamtvermögens und Vergleich mit repräsentativen externen und internen Indices
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Anlagerenditen der einzelnen Anlagekategorien und Vergleich mit repräsentativen Indices
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Vorgaben gemäss Anlagereglement einzelner Anlagekategorien
Der Anlage-Ausschuss sorgt dafür, dass er durch die internen und externen Durchführungsstellen umfassend informiert wird, sodass er einen vollumfänglichen Einblick in die Anlagetätigkeit erhält sowie die Einhaltung der Vorgaben überwachen und die Anlageresultate beurteilen kann. Die Einzelheiten sind im «Konzept Berichterstattung und Controlling» festgelegt (siehe Anhang 3, Anlagereglement).
Auszug aus dem Organisationsreglement der Sulzer Vorsorgeeinrichtung, genehmigt vom Stiftungsrat, gültig ab 20. Juni 2018.