Die SVE erhöht den Umwandlungssatz per 1. Januar 2025 von 4,8% auf 5,0%: Der Stiftungsrat hat diesen erfreulichen Beschluss aufgrund der in den letzten Jahren konstant stabilen, ausgezeichneten finanziellen Situation der SVE gefasst.
Mit dem Umwandlungssatz wird zum Zeitpunkt der Pensionierung die jährliche Rente berechnet. SVE-Versicherte, die ab dem 1. Januar 2025 pensioniert werden, erhalten somit eine höhere Rente, wie folgendes Beispiel zeigt:
Formel: | Alterguthaben: | x | Umwandlungssatz | = | jährliche Rente |
Bisher: | CHF 100'000 | x | 4,8% | = | CHF 4800 |
Neu: | CHF 100'000 | x | 5,0% | = | CHF 5000 |
Die Umwandlungssatzerhöhung betrifft alle Rentenarten (Altersrenten, Invalidenrenten, Ehegattenrenten, Waisenrenten). Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2021 und 2024 pensioniert wurden, profitieren ebenfalls von dieser Erhöhung. Die detaillierte, individuelle Berechnung erhalten die betroffenen Personen im Januar 2025 per Post zugestellt.
Dank erfreulichen Anlageergebnissen und der Verbesserung des weltweiten Zinsniveaus in den letzten Jahren haben sich die Kennzahlen sehr vorteilhaft entwickelt, der Deckungsgrad beträgt per 30. Juni 2024 hohe 122,5% (Abbildung 1).
Im Frühling 2024 konnte den Versicherten das vierte Mal in Folge eine Zusatzverzinsung gewährt und den Rentnerinnen und Rentnern eine Zusatzrente ausbezahlt werden (Abbildungen 2 und 3).
Diese positive Entwicklung hat den Stiftungsrat dazu veranlasst, den Umwandlungssatz zu erhöhen.
Weiterführende Informationen zur Performance der SVE finden Sie im Quartalsbericht.